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Der Erste Weltkrieg beeinflusste auch die Gesetzgebung und den Vollzug im Bereich des Arbeitnehmer/innenschutzes. Bezüglich der Personalsituation und der Probleme aufgrund der Kriegshandlungen schreibt der damalige Zentralgewerbeinspektor in seinem Bericht aus dem Jahr 1914:
„Nahezu der vierte Teil aller Aufsichtsbeamten wurde zu Kriegsdienstleistung einberufen. In den letzten Monaten des Berichtsjahres konnte die Amtstätigkeit der Gewerbe-Inspektorate Lemberg Przemysl, Stanislau und Czernowitz infolge der Kriegslage nicht aufrecht erhalten werden ... Andererseits sind den Gewerbe-Inspektoren zahlreiche, durch den Krieg bedingte neue Aufgaben zugewiesen worden."
Aus den in diesen Jahren entstandenen Berichten kann auch die wirtschaftliche Situation der Kriegsjahre herausgelesen werden. Anfangs erlebte die Kriegsindustrie und die Zulieferindustrie einen großen Aufschwung. Aufgrund der Mobilisierung herrschte bald Arbeitskräftemangel, so dass in der Rüstungsindustrie viele Frauen eingesetzt wurden. Fast alle mit Lieferungen an das Heer beschäftigten Industriezweige waren genötigt, die Betriebseinrichtungen möglichst auszunutzen. Dies führte zu einer Aufweichung der bezüglich der Arbeitszeit geltenden Bestimmungen. So wurde z.B.1914 die Regelung bezüglich der Sonn- und Feiertagsruhe in Gewerbebetrieben aufgehoben und im Jahr 1915 wurde durch einen Erlass des Handelsministeriums die Möglichkeit geschaffen, während der Nachtzeit Jugendliche und Frauen zu beschäftigen.
Über die Neuerrichtung von Betriebsanlagen berichtet Ing. Micko (Wiener Neustadt) im Jahr 1915:
„Die im Aufsichtsjahre hervorragend vertretene Kriegsindustrie hatte während des ganzen Berichtsjahres eine sehr rege Bautätigkeit aufzuweisen, doch wurde der Umfang der ausgeführten Bauten und Einrichtungen von den in den militärärarischen Munitions- und Pulverwerken noch weit übertroffen. In den sonstigen industriellen Betrieben sowie im Kleingewerbe überhaupt herrschte fast ein vollkommener Baustillstand."
Auch das Unfallgeschehen trug die Handschrift der Kriegsindustrie. (Bericht über einen Unfall in einer pyrotechnischen Fabrik)
Im Jänner 1918 demonstrierte die Arbeiterschaft für die Beendigung des Krieges. Auslöser war die Kürzung der Mehlquote. In seinem Bericht erläutert Ing. Micko:
„Die von der Regierung anfangs des Jahres verfügte Kürzung der Mehlquote gab Anlaß zu einer Arbeiterbewegung, die sich sehr rasch zu einer machtvollen Friedensdemonstration gestaltete. Der Streik nahm seinen Ausgang von einer Motorenfabrik des Amtssitzes wo die Arbeiterschaft zum Zeichen des Protestes gegen die vorerwähnte Kürzung des Mehlanteiles die Arbeit niederlegte. Der Ausstand erfaßte am selben Tage noch eine Reihe großer Betriebe in Wiener Neustadt und griff wie ein Lauffeuer auch auf andere größere Industrieorte Österreichs über. Die Bewegung zog schließlich auch fast alle kleineren Betriebe in ihren Bereich, so daß bereits 3 Tage nach Ausbruch derselben im Aufsichtsbezirke mit Einschluß der ärarischen Munitionswerke 55.000 Arbeiter, eine Woche später 40.000 bezw. mit Hinzuziehung der militärischen Pulver- und Munitionsfabriken bei 100.000 Arbeiter feierten. Die hierauf von der Regierung mit dem Parteivorstande der Gewerkschaft eingeleiteten Verhandlungen führten zu Regierungserklärungen, die für genügend erachtet wurden, den Ausständigen die Wiederaufnahme der Arbeit zu empfehlen. Die Versprechungen der Regierung erstreckten sich zunächst auf eine beschleunigte Fortführung des Friedenswerkes und Besserung der Volksernährung, sowie auf die Regelung des Gemeindewahlrechts, Einführung des Frauenwahlrechts und Unterstellung der Arbeiterschaft der Kriegsindustrien unter das ordentliche Zivilgericht. Nach Ablauf der zweiten Woche wurde die Arbeitseinstellung behoben."
Dieser Ausstand, an dem als Verhandler auf Seiten der Arbeiter auch Dr. Renner beteiligt war, sollte als „Jännerstreik" in die österreichische Geschichte eingehen (näheres zur christlichsozialen und zur sozialdemokratischen Arbeiterbewegung).
Insgesamt gesehen war der Zeitraum des Ersten Weltkriegs durch eine Aufweichung der Arbeitnehmer/innenschutzbestimmungen gekennzeichnet, wobei die zur Kontrolle der Bestimmungen eingesetzten Gewerbeinspektoren, aufgrund der Belastung mit kriegsnotwendigen Tätigkeiten und dem Fehlen der zum Kriegsdienst einberufenen Beamten, ihrer Kontrolltätigkeit fast nicht mehr nachkommen konnten. Obwohl gerade in den Kriegsjahren jede Arbeitsunterbrechung und jeder Arbeitsunfall die Produktion wichtiger Güter behinderte.
Bis zum 31. Dezember 1917 blieb die Gewerbeinspektion dem Handelsministerium unterstellt und wurde mit 1. Jänner 1918 dem Ministerium für soziale Fürsorge eingegliedert.
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uwe.stecher@arbeitsinspektion.gv.at
Letzte Änderung am: 12.6.2006