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1889 fand in Berlin eine große Unfallverhütungsausstellung statt, die in der Praxis bewährte Sicherheitsvorkehrungen ebenso zeigte, wie "neue, scharfsinnig gedachte Dinge ... die den Begriff ´Unfallverhütung´ popularisierten". Die Kosten der Ausstellung wurden von Industriellen übernommen und war der österreichische Pavillon äußerst erfolgreich. Die Sammlung wurde später zum Grundstock des von Dr. Migerka gegründeten Museums für Gewerbehygiene und Arbeiterschutz. 1912 wurden diese Bestände schließlich in das neue Technische Museum Wien eingegliedert.
Im Jahr 1906 wurde erstmals eine Frau in der Gewerbeinspektion eingesetzt: Alice Ritter in Wien (Auszüge aus ihrem Jahresbericht mit Fotografien aus der Arbeitswelt). 1918 waren bereits fünf Frauen im Dienst der Gewerbeaufsicht tätig. Im "Handbuch der Frauenarbeit in Österreich" (1930) widmete sich Käthe Leichter auch dem Thema der weiblichen Gewerbeinspektion (nähere Informationen).
Zu Beginn des Jahres 1909 wurden erstmals zwei dem Arbeiterstand angehörende Männer bei der Gewerbeinspektion aufgenommen und zur Kontrolle des Baugewerbes eingesetzt.
Der Personalstand und der Umfang der Aufsichtsbezirke änderte sich fast jährlich. Bis zum Ersten Weltkrieg wurden die Aufsichtsbezirke der Gewerbeinspektorate immer wieder verkleinert und ihre Anzahl vermehrt, so dass im Jahre 1911 insgesamt 42 Aufsichtsbezirke eingerichtet waren.
Neben der territorialen Verkleinerung der Aufsichtsbezirke der einzelnen Gewerbeinspektorate wurden in dieser Zeit auch einige Inspektorate für besondere Aufgaben ins Leben gerufen. Bereits 1886 wurde Anton Schromm als Schifffahrts-Gewerbeinspektor in Linz ernannt, 1892 übernahm Victor Würth den Posten des Gewerbeinspektors für öffentliche Verkehrsanlagen in Wien, 1908 wurde das Gewerbeinspektorat für den Bau der Wasserstraßen in Prag, 1911 das Gewerbeinspektorat für Bauarbeiten in Wien und 1914 ein Gewerbeinspektorat für den Bau der Wasserstraßen in Krakau errichtet.
In den 42 Gewerbeinspektoraten und den fünf Sonderinspektoraten waren vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges im Außendienst insgesamt 119 und in den Kanzleien 43 Personen tätig.
Bis 1914 wurden Bestimmungen sowohl auf dem Gebiet des Verwendungsschutzes als auch auf dem Gebiet des technischen Arbeitnehmer/innenschutzes erlassen. Zum Teil wurden die Gewerbeinspektoren mit der Ausarbeitung notwendiger Schutzvorschriften betraut, zum Teil konnten sie durch ihre Jahresberichte Vorschläge zur Verbesserung unterbreiten.
Mit der Entschließung vom 6. Jänner 1899, wurde eine „Unfallverhütungs-Commission" errichtet. Gemäß der Kundmachung war sie „... das berathende und begutachtende fachtechnische Organ der Regierung in allen Angelegenheiten, welche den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter in den gewerblichen ..." Betrieben betreffen. Die Unfallverhütungskommission hatte unter anderem die Aufgabe Regierungsvorlagen zu begutachten und konnte Anträge auf Erlassung von Vorschriften stellen. Die Kommission bestand aus dem Zentralgewerbeinspektor und 16 bis 20 auf drei Jahre ernannten Mitgliedern, die aus den Kreisen der industriellen Technik, der Hygiene, der Arbeiterunfallversicherungsanstalten, sowie aus Unternehmern und Versicherten der unfallversicherten Betriebe kamen. Als Nachfolger dieses Gremiums wurde 1973 der Arbeitnehmerschutzausschuss und schließlich 1995 der Arbeitnehmerschutzbeirat eingesetzt.
Unter anderem wurden in diesen Jahren folgende Schutzbestimmungen erlassen:
Im November 1905 wurde durch den Leiter des Handelsministeriums eine Verordnung über allgemeine Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Hilfsarbeiter/innen erlassen.
In dieser Verordnung, die als Vorgängerin der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung (1951) betrachtet werden kann, wurden das erste Mal umfassende Bestimmungen zum Arbeitnehmer/innenschutz rechtsgültig.
Der Bogen der Bestimmungen reichte von der Ausgestaltung von Arbeitsräumen, wie Raumverhältnisse, Belichtung, Beleuchtung, Verkehrs- und Fluchtwege, Beheizung, über technische Schutzmaßnahmen bei Dampfkesselanlagen, Kraftmaschinenanlagen, Transmissionen und Aufzügen, persönlicher Schutzausrüstung bis hin zu Sozial- und Sanitäreinrichtungen.
Die Verordnung trat mit Jänner 1906 in Kraft und sollte auch noch über die Wirren des Zweiten Weltkriegs hinaus bis 1951 gültig bleiben (Verordnungstext als pdf, xxx kB).
Kontakt:
uwe.stecher@arbeitsinspektion.gv.at
Letzte Änderung am: 13.2.2009