Erste Eindrücke - Fortsetzung 3

Bildrechte Stadtarchiv Dornbirn - Rouleaux-Druckerei.jpgNicht selten kommt es vor, dass Zubauten als sogenannte Schupfen bezeichnet werden, also als Bauten, für welche die Genehmigung ohne wesentliche Anordnungen ertheilt wird; aber schon in der nächsten Zeit werden Maschinen aufgestellt, Trans­missionen angebracht, kurz es entstehen neue Fabriksräume. Dachräume, die man bei der Consenswerbung nur als Vorrathsräume bezeichnete, werden mit Maschinen angefüllt und überfüllt. Veränderungen dieser Art werden vorgenommen, ohne die Gewerbebehörde in Kenntnis zu setzen.

Solche nicht bewilligte gewerbliche Anlagen, oft nur mit 2 m hohen Räumen von Holz aufgeführt, mit Petroleum oder Gas beleuchtet, voll von Maschinen, Riemen, Transmissionen, überfüllt mit Rohstoffen oft gefährlicher Art, dazu grosse Staub­entwicklung und hohe Temperatur, das Gebäude stetig erschüttert, ohne einen zweiten Ausgang, oft nur mit einer steilen Leitertreppe versehen, präsentiren sich hie und da als Fabriken!

Derartige Anlagen erschweren die Concurrenz jenen, die beim Baue im Sinne der Gesetze vorgehen und stellen sich als ein an den darin beschäftigten Arbeitern began­genes Unrecht dar. Solchen Missbräuchen entgegenzutreten, dieselben der Gewerbe­behörde zur nachträglichen Genehmigung, beziehungsweise Adaptirung, zur Anzeige zu bringen, erscheint als eine der ernstesten Pflichten.

Eine Spinnerei dieser Art wurde umgebaut; der Spinnsal, ein Dachlocale, war 190 cm hoch gewesen, und musste der Spinner beim Zurückgehen der Maschine immer unter einen durch den Fussboden gehenden, im Betriebe befindlichen Riemen schlüpfen.

Bononisches Licht oder vielmehr Anstrich fand ich versuchsweise in zwei Fällen in Anwendung, um Aufbewahrungsräume für Chemikalien eigenermassen zu erhellen.

Mit hoher Befriedigung kann es constatirt werden, dass sich die elektrische Beleuchtung nicht mehr im Stadium des Experimentirens befindet. Die Feuersgefahr und die Gefahr für Menschen ist bei dieser Beleuchtung auf ein Minimum reducirt, und ist als besonders beachtenswertes sanitäres Moment zu bezeichnen, dass die respirable Luft der Arbeitsräume nicht mit verbraucht wird.

(V. Aufsichtsbezirk, Amtssitz Reichenberg)

Als Schutz gegen Feuersgefahr, respective zur schnellen Meldung eines Brandes wird in einigen Fabriken der Feuermelder von M. Meissner's Söhne in Triesch ange­wendet, ein Apparat, welcher von langsam schwankenden Temperaturen gar nicht beeinflusst wird, hingegen jede plötzliche Temperatursteigerung sofort meldet. Ausgeführt werden solche Apparate von Deckert & Homolka in Wien.

Bevor ich diesen Abschnitt schliesse, drängt es mich noch, anzuführen, dass man in manchem Etablissement, freilich vergeblich, den Versuch machte, einen von mir entdeckten schädlichen Einfluss auf die Gesundheit der Arbeiter als gar nicht vorhanden oder als ganz geringfügig zu erklären. Als Beleg dessen diene, dass mir in einer Knopf­fabrik die beim Sieden von Metallknöpfen aufsteigenden salzsauren und salpetrigsauren Gase als ganz unschädlich erklärt wurden! Für deren Ableitung zu sorgen, habe ich die nöthige Anordnung getroffen.

Nicht unerwähnt lassen kann ich die Anschauung eines Fabriksdirectors, welcher sich äusserte, dass durch die Einführung von Sicherheitsvorkehrungen bei gefährlichen Maschinen den Arbeitern mit der Zeit alle Selbstständigkeit entzogen werde. Diese Anschauung wird sich wohl nie bewahrheiten. Mir ist es unzweifelhaft, dass der Arbeiter, welcher seine Aufmerksamkeit ungetheilt der Arbeit zuwenden kann, besser und mehr arbeiten wird.

(VI. Aufsichtsbezirk, Amtssitz Brünn)

Seit das Gesetz vom 17. Juni 1883, R. G. Bl. Nr. 117, erlassen und die Institution der Gewerbeinspectoren thatsächlich ins Leben getreten ist, hat sich indess Manches bereits gebessert. Gegen Ende des vorigen und im Anfange dieses Jahres haben einzelne Unternehmer, in deren Anlagen und Betrieben nicht Alles in Ordnung war, spontan bauliche Veränderungen begonnen und ausgeführt, um geräumigere und bessere Arbeitslocalitäten zu gewinnen. Andere Gewerbeinhaber wieder stiessen, ohne das Erscheinen des Gewerbeinspectors abzuwarten, aus eigenem Antriebe inzwischen einen Theil ihres Betriebsinventars ab, welcher nicht sicher genug erschien, oder brachten Verbesserungen oder Sicherungen an ihren Maschinen und sonstigen Einrichtungen an.

(IX. Aufsichtsbezirk, Amtssitz Graz)

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Kontakt: uwe.stecher@arbeitsinspektion.gv.at
Letzte Änderung am: 9.2.2009