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Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen in den Betrieben.
Wir nehmen als Partei unsere Aufgaben im Genehmigungs- und Ausnahmeverfahren wahr.
Wir informieren und beraten rechtsverbindlich und unentgeltlich in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.
Im Rahmen unseres Wirkungsbereiches vermitteln wir bei widerstreitenden Interessen in der Arbeitswelt.
Wir ermitteln bei Arbeitsunfällen und Beschwerden über Missstände.
Wir sind an nationalen und internationalen Projekten im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beteiligt.
In Vorträgen, Schulungen und Diskussionen wirken wir bei der Aus- und Weiterbildung von Verantwortlichen im Arbeitsschutz mit.
Wir sensibilisieren durch unser Wirken die Gesellschaft für die Fragen der Sicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit.
Vorschriften zum Schutz von arbeitenden Menschen regeln z.B.
§ 3 Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG)
Kontakt:
VII3@bmask.gv.at
Letzte Änderung am: 18.3.2009